Europäisches Institut für Stillen und Laktation

Rezertifizierung als IBCLC
und CERPs

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 06/2025

Zweck der Rezertifizierung

Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ist nicht nur der Erwerb des IBCLC-Titels, sondern auch der Erhalt dieser Qualifikation durch IBLCE streng geregelt.
Weltweit gibt es über 38.000 International Board Certified Lactation Consultants (IBCLCs) in 134 Ländern (Stand 2025).

Die Mehrheit der IBCLCs ist jeweils auf bestimmte Teilaspekte des umfassenden Themas „Stillen und Laktation“ spezialisiert. Durch die regelmäßige Rezertifizierung sollen IBCLCs stets auf dem allumfassendsten und neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sein und die vertrauenswürdigste Quelle im gesamten Bereich der Still- und Laktationsbetreuung bleiben. Die Qualifikation basiert auf kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung und lebenslangem Lernen – zum Schutz von Mutter und Kind sowie zur Sicherung eines weltweit einheitlichen Wissensstandes unter IBCLCs.

Überblick zum Ablauf der Rezertifizierung

Die Rezertifizierung ist alle 5 Jahre erforderlich. In der Regel erfolgt die Aufforderung für die Rezertifizierung per E-Mail, direkt durch IBLCE, mit Informationen über Anmeldefristen und Daten. Die Anmeldung zur Rezertifizierung erfolgt im Zeitraum von April bis Ende September des Jahres der Rezertifzierung. Die Rezertifizierung liegt in der Verantwortung der/des IBCLC. Kommt keine entsprechende Aufforderung, sind eigenverantwortlich Informationen einzuholen. Umfassende Informationen zu Änderungen und Neuerungen rund um die Rezertifikation werden laufend auf der Seite von IBLCE publiziert:

Die Rezertifizierung ist prinzipiell auf zwei Wegen möglich:
– durch erneute Teilnahme am Examen
– durch den Nachweis von kontinuierlicher Fortbildung (CERPs) in den 5 Jahren seit Erwerb des letzten Zertifikats (Besuch von entsprechenden Veranstaltungen oder über sogenannte "Individuelle CERPs")

Anforderungen

Alle rezertifizierenden IBCLCs müssen während des jeweiligen fünfjährigen Rezertifizierungszeitraums drei Anforderungen erfüllen:
(vgl. IBLCE; Recertification-Guide_GERMAN, 2025)

1. SCHULUNG IN LEBENSRETTENDEN SOFORTMASSNAHMEN
Als Fachkraft in einem Gesundheitsberuf, ist eine Auffrischungsschulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wichtig für die Sicherheit von Klient:innen. Geeignet sind z.B. kardiopulmonale Reanimation (Herz-Lungen-Wiederbelebung) und Reanimationsprogramme für Neugeborene. Ein didaktischer Kurs, der zu jedem Zeitpunkt der fünfjährigen Rezertifizierungsperiode stattfinden kann und grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse vermittelt, erfüllt die Anforderungen. Diese Unterrichtsstunden können zusätzlich als 3 R-CERPs angerechnet werden.

2. 250 PRAXISSTUNDEN IN DER LAKTATIONSBERATUNG
Klinische Praxisstunden können in Voll- oder Teilzeit in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Verwaltung, Forschung, klinische Praxis oder Interessenvertretung absolviert werden. Diese Stunden können ehrenamtlich, in bezahlter Anstellung oder in einer Kombination aus beidem geleistet werden. Zudem kann die kontaktfreie Beratung (per Telefon oder Videosoftware) ebenfalls angerechnet werden. Bei der Berechnung der Stunden kann der von IBLCE zur verfügung gestellte "Calculator" helfen und im Falle einer Überprüfung mit eingereicht werden.

3. WHO-KODEX-SCHULUNG
Beginnend mit der Rezertifizierung in 2025 müssen alle sich rezertifizierenden IBCLCs zwei Stunden Schulung im WHO-Kodex nachweisen. Wichtig: Bei der Rezertifizierung durch CERPs sind diese zwei Stunden Teil der erfoderlichen fünf E-CERPs.

Rezertifizierung durch Prüfung

Für die Rezertifizierung muss, wie auch schon bei der Erstzertifizierung, eine Online-Bewerbung durchgeführt werden. Die Prüfung gestaltet sich genauso wie die erste Prüfung. Diese steht in 17 Sprachen zur Verfügung.

Ab 2026: Skalierte Bewertung der IBCLC-Prüfung
Beginnend mit dem IBCLC-Prüfungsdurchgang im April 2026 wird die IBCLC-Kommission die Prüfungsergebnisse der IBCLC-Kandidat:innen unter Anwendung des skalierten Bewertungssystems angeben. Die skalierte Bewertung ist eine Zertifizierungsmethode, die bei den Prüfungsdurchgängen über einen längeren Zeitraum hinweg für mehr Klarheit bei der Prüfungsauswertung sorgen soll.

Selbsteinschätzung für Fortbildungsmaßnahmen – Weiterbildungseinschätzung

IBCLCs erhalten innerhalb jeder 5-Jahres-Rezertifizierungsfrist von IBLCE die Aufforderung, einen Test zur Selbsteinschätzung durchzuführen. Die Weiterbildungseinschätzung soll zur Selbstreflexion animieren, dazu beitragen, den aktuellen Kenntnisstand zu ermitteln und zur kontinuierlichen Weiterbildung anregen. Die kostenlose, konktaktfreie, computergestützte Einschätzung umfasst 72 Multiple-Choice-Fragen und muss in einem Zeitblock von 120 Minuten online ausgefüllt werden. Mithilfe des in der Weiterbildungseinschätzung erstellten persönlichen beruflichen Fortbildungsplans erwerben IBCLCs dann die für sie passenden und notwendigen 75 CERPs.
Während eines fünfjährigen Rezertifizierungszeitraums kann die Einschätzung nur einmal durchgeführt werden.

Sobald die Weiterbildungseinschätzung abgeschlossen wurde, erhalten IBCLCs gleich eine Rückmeldung in Form eines persönlichen beruflichen Fortbildungsplans (Personalised Professional Development Plan, PPDP). Dieser Plan zeigt auf, auf welche jeweiligen Themengebiete der "Detaillierten Inhaltsübersicht für IBCLCs" sich die/der Still- und Laktationsberater:in bei der Planung der nächsten Fortbildungen konzentrieren sollte.

• Wurden im PPDP eines oder mehrere erfoderliche Themengebiete ermittelt, müssen mindestens 5 CERPs in jedem dieser Themengebiete erworben werden
ODER
• Wurden in dem PPDP keine erfoderlichen Themengebiete ermittelt, können die erfoderlichen CERPs entsprechend dem beruflichen Werdegang, dem Praxisumfeld oder anhand der individuellen Interessensgebiete gemäß der detaillierten Inhaltsübersicht erworben werden.

Für alle Veranstaltungen des EISL werden im Vorfeld CERPs bei IBLCE beantragt und mit einer entsprechenden Registrierungsnummer versehen. Auch andere stillfördernde Organisationen sowie die Berufsverbände der IBCLCs gehen nach diesem Verfahren vor. Die Teilnahmebestätigung enthält Angaben zur Anzahl und Kategorie der vergebenen CERPs sowie zur zugehörigen IBLCE-Registrierungsnummer. Zusätzlich werden die sieben Themenbereiche ausgewiesen, die den Wissensfeldern der Selbsteinschätzung entsprechen.

Für die Rezertifizierung ist es wichtig, sowohl die Teilnahmebestätigung als auch das Tagesprogramm mit Inhaltsübersicht sorgfältig aufzubewahren. IBCLCs, die im Rahmen des Rezertifizierungsprozesses für eine Stichprobenprüfung ausgewählt werden, müssen innerhalb einer festgelegten Frist Kopien ihrer Teilnahmebescheinigungen sowie der Ergebnisse der Weiterbildungseinschätzung einreichen.

  • ©GettyImages/DanilaShtantsov
  • R6M21615

CERPs

1 CERP entspricht einer Zeitstunde (60 Min.) an Fortbildung. Es gibt 3 verschiedene "Typen" von CERPs:
L-CERPs → direkt mit dem Feld der HumanLaktation und Stillen sowie der Betreuung stillender Familien verknüpft
R-CERPs → Themen aus angrenzenden Feldern mit Bezug zur Praxis der Stillberatung. R steht für "Related", also "Verwandt" – auch Kurse in lebensrettenden Maßnahmen können hier gelten
E-CERPs → Themen aus dem Gebiet der Berufs-Ethik und Verhalten sowie Standards für Fachkräfte in medizinisch/pflegerischen Berufen

Wie viele CERPs sind notwendig

Für die Rezertifizierung müssen mindestens 75 CERPs nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre erworben wurden. Dies entspricht insgesamt 75 Stunden an fachlicher Weiterbildung. Wird im Rahmen der Selbsteinschätzung ein bestimmter Wissensbereich als notwendig identifiziert, ist die/der IBCLC verpflichtet, innerhalb der Gesamtsumme der 75 CERPs gezielt Fortbildungspunkte in diesem Bereich zu sammeln.

Die 75 CERPs müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
• Mindestens 50 L-CERPs und
• Mindestens 5 E-CERPs, davon mindestens 2 Std. WHO-Kodex Schulung und
• Erste-Hilfe-Kurs (3 R-CERPs pro Kurs – maximal 6 R-CERPs möglich, Ausbilder:innen erhalten 6 R-CERPs für den Unterricht)

Nach Erfüllung der Mindestanforderung noch zu den 75 CERPs fehlende Punkte können nach persönlicher Wahl durch CERPs aus allen der 3 Bereiche L, R oder E ergänzt werden.


Wie kommt man zu CERPs

  • Teilnahme an Veranstaltungen, für die den Veranstaltenden bereits CERPs genehmigt wurden. Es gibt so genannte Mehrfach-Programm-Anbieter, früher „Longterm-CERP-Provider" genannt.
  • Landesverbände haben ebenfalls Möglichkeiten, CERPs für Veranstaltungen zu beantragen. In einigen Regionen gibt es regelmäßige IBCLC-Treffen oder Regionaltreffen.
  • Organisation von eigenen Veranstaltungen: Sogenannte Einzel-Programm-Anbieter bieten ein oder zwei Programme im Jahr an. Sie müssen sich vorab an IBLCE-Europa wenden.
  • Individuelle CERPs: Lesen Sie dazu mehr im nächsten Abschnitt

Das Europäische Institut für Stillen und Laktation ist seit 2012 selbst Mehrfach-Programm-Anbieter und wir beantragen für alle unsere Fortbildungen bereits im Vorfeld Fortbildungspunkte.

Individuelle CERPs: eine weitere Möglichkeit

IBCLCs können Fortbildungsaktivitäten, für die von IBLCE noch keine Continuing Education Recognitions Points (CERPs) genehmigt wurden, trotzdem geltend machen, z.B. durch Fortbildungen, Veröffentlichungen, klinische Beobachtung, ehrenamtliche Tätigkeit und Qualifikationspfad 3-Mentoring. Alle so erworbenen CERPs können vom/von der IBCLC zur Rezertifizierung verwendet werden.
Es gibt eine Reihe an Kriterien, welche im → Leitfaden für Individuelle CERPs im Detail nachgelesen werden können. Die Einteilung in die Kategorien L, R oder E wird nach bestem Wissen und Gewissen selbst vorgenommen. Dies gilt ebenso für die Einteilung in die 7 Themenkomplexe.
Individuelle CERPs müssen sorgfältig dokumentiert werden und werden gemeinsam mit allen anderen gesammelten CERPs für die Rezertifizierung eingereicht. Wird die/der Kandidat:in bei der Bewerbung zur Rezertifizierung durch IBLCE zur Überprüfung ausgewählt, müssen die Aktivitäten durch entsprechende Dokumente (Teilnahmebestätigungen, Ausschreibungen, Protokolle, etc.) ausgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die nötigen Nachweise laufend zu sammeln.

Für das Verfahren zur Einreichung der CERPs, zu Inhalten passender Fortbildungen, zur Unterscheidung von L- und R-CERPs sowie den Details zur Dokumentation und Nachweisführung gibt es von IBLCE ausführliche Dokumente, die alle auf Deutsch übersetzt sind.

Prinzipiell zählt eine Stunde (60 Minuten) passender Aktivität als 1 CERP, für einige der nachfolgenden Aktivitäten sind jedoch festgelegte Pauschalen an CERPs vorgesehen:

Vortrag, für den Fortbildungspunkte durch ein anderes Gremium oder eine andere Organisation genehmigt wurden
• 1 CERP für 60 Minuten Unterricht
• Wird ein Vortrag für Fachpersonal das erste Mal gehalten, so können Vortragende für die Vorbereitung und Durchführung der Präsentation 2 CERPs pro 60 Minuten Unterricht erhalten

Innerbetriebliche Fortbildung, die vom Arbeitgeber angeboten wird
• 1 CERP für 60 Minuten Teilnahme

Fachhochschul- oder Universitätskurse
• maximal 25 CERPs für ein Semester (10 Wochen oder länger) für einen Kurs zu einem Thema an einer Universität oder an einer Fachhochschule als Teil eines akademischen Grades

Erst- oder Co-Autor:in eines Artikels, Abstracts oder Kapitels in einer anerkannten Fachzeitschrift oder in einem Sammelband
• 15 L-CERPs

Abgeschlossene Masterarbeit oder Doktorarbeit im Rahmen eines abgeschlossenen Studiengangs
• 75 L-CERPs

Posterpräsentation
• 5 L-CERPs

Erstellung einse Videos für Gesundheitspersonal
• 5 L-CERPs

Erst- oder Co-Autor:in einer abgeschlossenen Original-Stillrichtlinie für das Krankenhaus
• 5 L-CERPs

Inaktiver Status

IBCLCs, die sich nicht im Jahr ihres abgelaufenen Qualifikationsnachweises rezertifizieren, werden automatisch zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres in den inaktiven Status versetzt. Diese Personen sind nicht als IBCLCs zertifiziert und nicht berechtigt, während des inaktiven Status die Bezeichnung IBCLC hinter ihrem Namen zu führen oder als IBCLC zu praktizieren.
Kandidat:innen können sich innerhalb eines Jahres mittels Prüfung oder über CERPs aus dem inaktiven Status wiedereinsetzen lassen.

Um aus dem inaktiven Status zurück in den aktiven Status zu wechseln, müssen Kandidat:innen:

  • sich in dem Jahr, in dem sie den inaktiven Status innehaben, für die IBCLC-Prüfung oder über die Selbsteinschätzung und Antrag auf Rezertifizierung mit CERPs wieder bewerben und dabei sämtliche zu dem Zeitpunkt geltenden Rezertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich innerhalb des regulären Bewerbungszeitraums bewerben, der auf der Webseite der IBCLC-Kommission veröffentlicht wird
  • zusätzliche 15 CERPs erwerben
  • eine Anmeldegebühr zahlen

IBCLCs, die die (Rezertifizierungs-)Prüfung nicht bestehen, sind nicht für den inaktiven Status zugelassen.

Außer-Dienst-Status

Der Außer-Dienst-Status gilt für aktive IBCLCs, die beabsichtigen sich zurückzuziehen und nicht mehr als IBCLC zu praktizieren. Die Termine für diese Beantragung stehen derzeit auf der IBCLC-Commission-Website zur Verfügung. Wer diesen Status führt, darf „IBCLC außer Dienst“ in einem Lebenslauf oder unter dem eigenen Namen auf einer Visitenkarte angeben. Jedoch darf dieser Status nicht direkt hinter dem Namen oder der Unterschrift (z. B. schematisch dargestellt) als aktive Qualifikation geführt werden. Dieser Status dient der Anerkennung und gilt für diejenigen, die nicht länger aktiv als IBCLC praktizieren und auch nicht beabsichtigen, dies wieder zu tun.

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

BITTE BEACHTEN SIE:

Alle zu klärenden Punkte besprechen Sie bitte immer direkt mit dem IBLCE-Büro. Als Aus- und Weiterbildungsinstitut können wir keine individuellen Anfragen zum Erst- oder Rezertifizierungsverfahren beantworten.

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