Europäisches Institut für Stillen und Laktation

EISL-Weiterbildungsstipendium

Das Europäische Institut für Stillen und Laktation als gemeinnütziger Verein möchte förderwürdige Teilnehmer:innen an unseren Seminarreihen INTENSIV und KOMPAKT mit einem Stipendium unterstützen. Wir haben dafür mehrere Stipendien in Höhe von EUR 300,00 bereitgestellt.

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung muss VOR der Anmeldung zur gewünschten Seminarreihe erfolgen. Ist die Anmeldung bereits erfolgt, bewilligt und eine Rechnung ausgestellt, können wir Ihre Anfrage um ein Stipendium leider nicht mehr berücksichtigen.

Bewerbungen für ein EISL-Weiterbildungsstipendium für die freien Plätze der kommenden Seminarreihen in 2025/2026 sind noch möglich.
Sie können sich auch bereits für die Seminare für 2026/2027 bewerben (die Termine hierfür werden wir im Herbst auf unserer Website veröffentlichen).

  • A.Bier_STILLZEIT-MUC-7-2024 (53a)
    © A. Bier
  • ©P. Schütz - Fotoshooting Bonn 2023
    © P. Schütz

Das EISL-Stipendium bezieht sich ausschließlich auf folgende Weiterbildungsangebote des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation mit dem Ziel, das → IBCLC-Examen abzulegen.

Voraussetzungen

  • Sie sind berechtigt zum IBCLC-Examen anzutreten
  • Sie werden anschließend an die EISL-Seminarreihe das IBCLC-Examen absolvieren
  • Sie benötigen finanzielle Unterstützung für diesen Ausbildungsweg

Zulassungsbedingungen für das IBCLC-Examen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinisch/pflegerischen Beruf (Pathway 1)
  • Mindestens 1000 Praxisstunden in der direkten Beratung von Mutter und Kind in den letzten 5 Jahren
  • Mindestens 90 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet Laktation und Stillen innerhalb der letzten 5 Jahre (Neu ab 2025: davon 2 Stunden Fortbildung zum WHO-Kodex von Muttermilchersatzprodukten)
  • Mindestens 5 Stunden Fortbildung mit Schwerpunkt Kommunikation innerhalb der letzten 5 Jahre, idealerweise spezifisch auf die Laktationsberatung zugeschnitten
  • Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen in den letzten 5 Jahren

Bewerbung/Dokumente

  • Motivationsschreiben (Darstellung der finanziellen Bedürftigkeit, berufliche Relevanz der Weiterbildung, eventuell bereits erbrachtes gesellschaftliches Engagement oder ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Stillförderung & Angabe der gewünschten Seminarreihe)
  • Lebenslauf tabellarisch (aus diesem muss hervorgehen, dass die Bedingungen für die Zulassungen zum Examen erfüllt sind, u.a. auch die 1000 Praxisstunden in den letzten 5 Jahren vor geplanter Anmeldung zum IBCLC-Examen)
  • Nachweis beruflicher Abschluss

Aufgaben der Stipendiat:innen

  • Teilnahme an der geförderten Seminarreihe
  • Teilnahme am IBCLC-Examen – ein Nachweis über die Anmeldung und das Examens-Ergebnis wird zum gegebenen Zeitpunkt eigenverantwortlich erbracht
  • erfolgt keine Teilnahme an der geförderten Seminarreihe (gilt auch für Abbruch der Seminarreihe) oder am IBCLC-Examen, werden die Stipendiengebühren von den Stipendiat:innen an das EISL zurückbezahlt
  • A.Bier_Sem4-MUC-03-2025 (42)
    © A. Bier
  • ©P. Schütz
    © P. Schütz

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig (mit oben genannten Informationen und Unterlagen) mit dem Betreff "EISL-Stipendium" bei folgender Ansprechpartnerin ein – Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung von uns:

Rhiannon Grill, IBCLC,
Gesundheits- und
Kinderkrankenschwester
+49 (0) 151 62 66 11 57rhiannon.grill@stillen-institut.com

Rechtsanspruch und weitere Regelungen

Das EISL-Stipendium ist eine freiwillige Förderung des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation. Die Vergabe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Auswahl der Stipendiat:innen wird ausschließlich durch das Institut nach festgelegten Kriterien getroffen. Es besteht keine Auskunftspflicht über die Vergabe.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Im Falle des Fernbleibens oder Abbruchs der Seminarreihe oder der Nichtbeteiligung am IBCLC-Examen verpflichten sich die Stipendiat:innen, die zuvor als Förderung erhaltene Summe innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen.
Weitere Regelungen können im gegenseitigen Einvernehmen individuell, immer jedoch schriftlich festgelegt werden.